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Zwei Häuser, eine Fachkraft — und eine Aufteilung, die im Vertrag steht.

Bei Zeitarbeit ist Promedis24 dein Arbeitgeber.

Der Arbeitsvertrag besteht zwischen dir und Promedis24 — nicht mit der Einrichtung, in der du arbeitest. Entgelt, Sozialabgaben, Urlaub und Lohnfortzahlung laufen dort.

Die Einrichtung sagt dir, was zu tun ist.

Im Einsatz gibt die Einrichtung die fachlichen Weisungen und plant dich in ihre Dienste ein. Arbeitgeber wird sie dadurch nicht.

Das Gesetz dahinter heisst AÜG.

Arbeitnehmerüberlassung ist im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geregelt. Wer Personal überlässt, braucht dafür die Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit. Das Gesetz begrenzt die Dauer einer Überlassung und regelt die Gleichstellung beim Arbeitsentgelt.

Der Vertrag ist unterschrieben. Was ab hier gilt, bis zum Einsatzwechsel.

  1. Dein erster Einsatz

    Standort, Schicht und Dienstplan sind geklärt, bevor ein Einsatz vorgeschlagen wird. Vertrag, Gehalt und Ansprechperson stehen vor dem ersten Tag.

  2. Deine Ansprechperson

    Du hast eine feste Person im Team, die dich kennt und erreichbar bleibt — nicht eine Hotline, die jedes Mal von vorn anfängt.

  3. Zwischen zwei Einsätzen

    Dein Vertrag und dein Monatsgehalt laufen weiter. Endet ein Einsatz und der nächste hat noch nicht begonnen, wird dein Grundgehalt trotzdem gezahlt.

  4. Wenn du wechseln willst

    Wie oft du den Einsatzort wechselst, ergibt sich aus deinem Wunschdienstplan. Ein Einsatz kann lange in derselben Einrichtung laufen — der Wechsel ist eine Möglichkeit, keine Bedingung.

  5. Wechsel zur Einrichtung

    Passt es zwischen dir und einer Einrichtung, steht dir der Wechsel dorthin offen.

Mit Name und Telefonnummer. Anschreiben, Lebenslauf und Zeugnisse sind nicht nötig, um ins Gespräch zu kommen. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden und klären Standort, Schicht und Dienstplan, bevor wir Einsätze vorschlagen.

Beides ist möglich. Du kannst dich auf eine konkrete Stelle bewerben oder ohne Stellenbezug einen Rückruf anfordern. Dein Arbeitsvertrag entsteht in beiden Fällen mit Promedis24, nicht mit der einzelnen Einrichtung — deshalb endet er auch nicht, wenn ein Einsatz endet.

Die Einrichtung. Sie gibt die fachlichen Weisungen und plant dich in ihre Dienste ein. Dein Arbeitgeber bleibt Promedis24 — dort liegen Vertrag, Entgelt und Sozialabgaben.

Bei der Arbeitnehmerüberlassung bist du bei Promedis24 angestellt und arbeitest zeitweise in anderen Einrichtungen; der Arbeitgeber bleibt derselbe, auch wenn der Einsatzort wechselt. Bei der Direktvermittlung schliesst du den Arbeitsvertrag direkt mit der Einrichtung — Promedis24 sucht und stellt vor, wird aber nicht Vertragspartei.

Pflegeberufe wie Altenpflege, Kranken- und Intensivpflege, Operationstechnik und Praxisanleitung, dazu soziale Berufe wie Erziehung, Heilerziehungspflege und Sozialarbeit. Ausserdem besetzt Promedis24 die eigenen Teams — Recruiting, Vertrieb, Disposition und Verwaltung. Welche Stellen gerade offen sind, zeigt die Stellensuche.

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