Probezeit

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Probezeit

Kennenlernen für beide Seiten

„Hast du die Probezeit schon rum?“ Diese Frage ist – vor allem unter jungen Berufseinsteigern – sinnbildlich für das Schreckgespenst, zu dem die Probezeit oft gemacht wird. In den vereinbarten Monaten der Probezeit im Traumjob werden ehemals selbstbewusste Zu-den-besten-Gehörer-Absolventen daher oft zu Alles-infrage-Stellern. Doch Angst ist während der Probezeit eigentlich unbegründet. Eine Kündigung ist schließlich auch vom Arbeitgeber nicht gewünscht, der sich seinen neuen Mitarbeiter schließlich ausgesucht hat.

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Außerdem gilt die Probezeit für beide Seiten. Denn auch Job-Starter sollen mit der Probezeit die Möglichkeit erhalten, sich das Unternehmen innerhalb dieser Frist zunächst einmal in Ruhe anzuschauen. Wenn sie sich von ihrer Seite aus nicht wohlfühlen oder sie sich die angetretene Stelle anders vorgestellt haben, können auch sie dem Unternehmen während der Probezeit besonders schnell, ohne Kündigungsgrund und Kündigungsfrist, den Rücken kehren. Denn kein Arbeitnehmer ist dazu gezwungen, auf einer Stelle zu verharren, die sich als das Gegenteil des erhofften Traumjobs herausstellt.

Erst mal gucken

Was genau ist die Probezeit?

Aus rechtlicher Sicht betrachtet, ist die Probezeit ein vorher festgelegter Zeitraum, in dem ein Vertrag, also auch ein Arbeitsvertrag, unter erleichterten Bedingungen aufgelöst werden kann. Ein weiteres bekanntes Beispiel für eine Probezeit ist zum Beispiel auch die erste Zeit nach dem Erwerb des Führerscheins. Die Probezeit dient immer dazu, die Eignung des Vertragspartners oder eines Arbeitnehmers in der Praxis gründlich auf die Probe zu stellen. Das heißt, ein Mitarbeiter bekommt in den ersten Monaten im neuen Job die Möglichkeit, ein Alles-was-er-kann-Zeiger zu sein und seinen Vorgesetzten darin zu bestätigen, dass er die richtige Wahl getroffen hat. Sieht der Arbeitgeber dies jedoch anders, kann er während der Probezeit das Arbeitsverhältnis unter erleichterten Bedingungen schnell beenden. Ein Kündigungsschutz gilt nicht, und das Arbeitsverhältnis endet unverzüglich.

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Dabei ist wichtig zu wissen, dass eine Probezeit zwar vereinbart werden kann, aber keine Verpflichtung darstellt. Wird jedoch eine Probezeit festgehalten, kann diese sich im Rahmen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses zum einen als vorgeschaltete Probezeit darstellen. Zum anderen ist eine Probezeit auch möglich, wenn ein befristeter Arbeitsvertrag geschlossen wurde. Ist nun der Arbeitsvertrag befristet, gelten verschiedene Besonderheiten im Hinblick auf die Probezeit. Beträgt die Befristung sechs Monate, wird das Arbeitsverhältnis für die Dauer der sechsmonatigen Probezeit befristet – mit ihrem Ablauf endet auch das Arbeitsverhältnis. Anders ist es, wenn die Stelle auf mehr als sechs Monate befristet ist: Dann gilt die Probezeit für die ersten sechs Monate oder weniger und das Arbeitsverhältnis besteht im Anschluss bis zum Ende der vereinbarten Befristung. Die dritte Option nennt sich Erprobungsbefristung. Hier hängen Probezeit und Befristung eng zusammen, denn die Berechtigung einer Befristung wird mit der Notwendigkeit einer Erprobung begründet.

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Wie lange geht das gut?

Kündigungsschutz und Probezeit

In Deutschland gilt, dass die Probezeit etwas anderes ist als die Wartezeit nach §1 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG). Dies greift nämlich erst nach einem halben Jahr, unabhängig davon, ob eine Probezeit vereinbart wurde und welche Länge für die Probezeit angesetzt wurde. Sobald ein Betrieb mehr als zehn Beschäftigte hat, gilt der gesetzliche Kündigungsschutz nach sechs Monaten.

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Innerhalb der Probezeit, die üblicherweise sechs Monate umfasst, kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten gekündigt werden – und zwar bereits vor Ablauf der Probezeit. Läuft die Probezeit noch, darf besonders schnell das Arbeitsverhältnis beendet werden: Die gesetzlich festgelegte Probezeitkündigungsfrist beträgt zwei Wochen. Dies ist im Arbeitsvertrag ausdrücklich vereinbart. Im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses gelten andere rechtliche Grundsätze für die Probezeit, die oft individuell sind.

Probezeit als Chance

Alles wird gut!

Eine Probezeit bietet die Möglichkeit, sich gegenseitig gut kennenzulernen, bevor man zum Aus-vollem-Herzen-ja-Sager wird. Wie die Job-Versüßer von Promedis24 wissen, bietet die Zeitarbeit im Sozial- und Gesundheitsbereich viele der Vorteile, die auch eine Probezeit mit sich bringt. Wenn Viel-Neues-Entdecker sich auf die Reise in verschiedene Einrichtungen machen, können sie jeden Einsatz als Probezeit betrachten.

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Und sollten Herz und Verstand „Ja!“ rufen, kann aus jeder Mini-Probezeit problemlos mehr werden – zum Beispiel eine Festanstellung im Traumjob. Möchten Sie in Ihre ganz persönliche Probezeit starten? Dann sind die Job-Haber von Promedis24 Ihre Begleiter: Rufen Sie noch heute an!

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Marek (41)
Seit 2021 als Sozialpädagoge zurück bei Promedis24
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