Außerdem gilt die Probezeit für beide Seiten. Denn auch Job-Starter sollen mit der Probezeit die Möglichkeit erhalten, sich das Unternehmen innerhalb dieser Frist zunächst einmal in Ruhe anzuschauen. Wenn sie sich von ihrer Seite aus nicht wohlfühlen oder sie sich die angetretene Stelle anders vorgestellt haben, können auch sie dem Unternehmen während der Probezeit besonders schnell, ohne Kündigungsgrund und Kündigungsfrist, den Rücken kehren. Denn kein Arbeitnehmer ist dazu gezwungen, auf einer Stelle zu verharren, die sich als das Gegenteil des erhofften Traumjobs herausstellt.