Arbeitsvertrag

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Arbeitsvertrag zum Verlieben

Dein Arbeitsvertrag bei Promedis24

Das macht glücklich: das Betrachten des vom Traumunternehmen unterschriebenen Arbeitsvertrages. Denn nun steht eine spannende Zeit bevor – mit Einarbeitung und Kennenlernen der neuen Kollegen. Somit ist ein Arbeitsvertrag viel mehr als ein einfaches Dokument. Der Arbeitsvertrag steht für ein sicheres Einkommen und soziale Zugehörigkeit.

Wer kurz vor dem Beginn seiner neuen Tätigkeit steht und sich endlich mit seinem neuen Arbeitgeber zum Unterzeichnen des Arbeitsvertrages trifft, hat schon viel geleistet bis hierher. Denn es galt, geeignete Stellen herauszusuchen, Bewerbungen zu schreiben und möglicherweise mehrere Bewerbungsgespräche wahrzunehmen. Nun ist der perfekte Arbeitsvertrag die verdiente Belohnung.

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Wer zu den Profis im Sozial- und Gesundheitssektor gehört, hat neben konkreten Einrichtungen noch eine weitere Möglichkeit, den gewünschten Arbeitsvertrag abzuschließen. Denn sozialpädagogische Berufe, heilpädagogische Berufe, Pflege(fach)-kräfte, Funktionsfachkräfte, medizinisch-kaufmännische Berufe, medizinisch-technische Berufe, Service- und Assistenzdienste sowie Therapeuten finden unter dem Dach des spezialisierten Personaldienstleisters Promedis24 zusammen. Hier wird vereint, was zusammengehört – bei einem Perfect Match gerne so schnell wie möglich und ganz sicher mit dem maßgeschneiderten Arbeitsvertrag.

Arbeitsrechtlich betrachtet

Was beutet das bei einem Arbeitsvertrag?

Ein Arbeitsvertrag ist nicht allein Anlass zu Feierstimmung – mit dem Arbeitsvertrag als Dokument hat es noch mehr auf sich. Er ist zunächst ein Bestandteil des Arbeitsrechtes. Gemäß diesem ist der Arbeitsvertrag ein privatrechtlicher Vertrag zwischen zwei Vertragspartnern zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses. Sobald beide Parteien ihre Unterschrift unter den Arbeitsvertrag gesetzt haben, werden sie offiziell zu Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Arbeitsvertrag deckt ab, welche Rechte bestehen und wozu beide Seiten verpflichtet sind.

Der Arbeitgeber hat die Besonderheiten, dass er laut Arbeitsvertrag sowohl eine natürliche Person sein kann als auch eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche juristische Person. Der Arbeitnehmer wiederum kann ausschließlich eine natürliche Person sein. Wie auch immer der Arbeitgeber sich juristisch darstellt: Der geschlossene Arbeitsvertrag kommt zustande durch Angebot und Annahme.

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Was viele nicht wissen: Für einen Arbeitsvertrag ist keine bestimmte Form vorgegeben. Sogar ein zunächst mündlich geschlossener Arbeitsvertrag ist rechtskräftig. Für diesen muss lediglich mit einer Frist von vier Wochen der schriftliche Arbeitsvertrag nachgereicht werden. Welche Form der Arbeitsvertrag auch hat – seinen Inhalt können Arbeitgeber und Arbeitnehmer frei miteinander vereinbaren. Dieses Vorgehen ist nur dann eingeschränkt, wenn es arbeitsrechtliche Vorgaben gibt, zum Beispiel durch einen Tarifvertrag.

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Das kann in einem Arbeitsvertrag stehen

Was genau ist denn wichtig?

Obwohl der Inhalt frei ausgemacht werden kann, haben sich einige Punkte für den Arbeitsvertrag bewährt. Wichtig ist zum Beispiel, dass sich aus dem Arbeitsvertrag der Beginn, die Dauer und möglicherweise das Ende des Arbeitsvertrages erschließen. Weiterhin sollten Details zu einer Befristung, der Probezeit und der Frist einer Kündigung enthalten sein. Angaben zur Arbeitsleistung, wie etwa die Arbeitszeit oder Regelungen zum Urlaub ergänzen diese Angaben im Arbeitsvertrag.

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Der Punkt im Arbeitsvertrag, der vermutlich der wichtigste für den Arbeitnehmer ist, befasst sich mit dem Gehalt und dessen Zahlungstermin. Dieses Arbeitsentgelt stellt sich – wie im Arbeitsvertrag niedergeschrieben – als Festgehalt, Zeitlohn oder Akkordlohn dar. Was außerdem im Arbeitsvertrag festgehalten wird, sind zum Beispiel Zulagen oder vermögenswirksame Leistungen sowie weitere Vereinbarungen. Regelungen zu Nebenpflichten sowie Schlussbestimmungen runden einen Arbeitsvertrag ab.

Fachbegriffe im Arbeitsvertrag

Diese sollten Sie kennen

Ob es ein unbefristetes oder befristetes Arbeitsverhältnis ist, spielt keine Rolle: Beide Optionen brauchen laut Arbeitsrecht einen Vertrag. Mit diesem gehen sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber Verpflichtungen einher. Der Arbeitgeber etwa hat fortan unter anderem die Pflichten zur Fürsorge, zur Beschäftigung, zur Urlaubsgewährung zu beachten.

Ein interessanter und wenig geläufiger Begriff rund um den Arbeitsvertrag ist die Leistungsstörung. Eine solche wäre etwa aufseiten des Arbeitgebers das unpünktliche Zahlen von Gehalt. Doch auch der Arbeitnehmer kann zum Verursacher einer Leistungsstörung werden: indem er – aus gleich welchem Grund – nicht mehr arbeiten kann.

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Gemäß Arbeitsvertrag endet das Arbeitsverhältnis, sobald eine der Parteien kündigt. Die gültigen Kündigungsfristen sind im Arbeitsvertrag festgehalten. Eine Besonderheit ist der Todesfall des Arbeitnehmers. Denn sollte dieser eintreten, endet das Arbeitsverhältnis automatisch.

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Deine Jobvorteile bei Promedis24

Als Fachkraft | Assistenz im Bereich Pädagogik, Pflege oder Medizin profitierst du bei Promedis24 von einer ganzen Menge Benefits für Job und Privatleben:

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„Ich arbeite jetzt das zweite Mal bei Promedis24. Damals wurde ich für ein Jugendhilfeprojekt vom Kunden übernommen. Nachdem mein Vertrag ausgelaufen ist, war für mich total klar, dass ich wieder zurückgehe. Ich verdiene gutes Geld und freue mich jedes Mal über die herzliche Atmosphäre, wenn ich im Büro vorbeischaue."
Marek (41)
Seit 2021 als Sozialpädagoge zurück bei Promedis24
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