Teilnahmebedingungen
Mit dem Empfehlungsprogramm „Mitarbeiter werben Mitarbeiter“ bedankt sich Promedis24 GmbH (nachfolgend „Promedis24“) bei Mitarbeitenden, die geeignete Fachkräfte aus ihrem Netzwerk empfehlen. Für die Teilnahme gelten die folgenden Bedingungen.
1. Teilnahmeberechtigung
- Teilnahmeberechtigt sind alle aktiven Mitarbeitenden von Promedis24 mit Ausnahme der in Ziffer 7 genannten Personengruppen.
- Die Empfehlung kann formlos per E-Mail oder telefonisch gegenüber der zuständigen Niederlassung erfolgen.
- Pro erfolgreiche Empfehlung entsteht ein eigener Prämienanspruch; die Anzahl der Empfehlungen ist nicht begrenzt.
2. Voraussetzungen an die geworbene Person
- Die geworbene Person muss über eine anerkannte Fachqualifikation verfügen.
- Die geworbene Person wird als Leiharbeitnehmende/r mit einer vertraglich vereinbarten Mindestarbeitszeit von 120 Stunden pro Monat bei Promedis24 eingestellt.
- Die geworbene Person darf zuvor noch nicht bei Promedis24 beschäftigt gewesen sein.
3. Nennung der empfehlenden Person
Die geworbene Person muss die empfehlende Person namentlich im Bewerbungsprozess angeben, spätestens jedoch im Rahmen des Einstellungsgesprächs bzw. vor Vertragsunterzeichnung. Eine nachträgliche Nennung der empfehlenden Person – also nach Unterzeichnung/Bestätigung des Arbeitsvertrages – wird nicht berücksichtigt und begründet keinen Prämienanspruch.
4. Prämienstruktur und Auszahlung
Die Prämie wird gestaffelt nach der Betriebszugehörigkeit der geworbenen Person ausgezahlt:
- Stufe 1: 1.500 € brutto* nach 1 Monat Betriebszugehörigkeit der geworbenen Person
- Stufe 2: 1.000 € brutto* nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit der geworbenen Person
- Stufe 3: 1.000 € brutto* nach 12 Monaten Betriebszugehörigkeit der geworbenen Person
Insgesamt sind so bis zu 3.500 € brutto* pro erfolgreiche Empfehlung möglich. Die Auszahlung der jeweiligen Prämienstufe erfolgt mit der nächstfolgenden Lohnabrechnung nach Erreichen des jeweiligen Stichtags.
5. Voraussetzung für die Auszahlung der einzelnen Prämienstufen
Jede Prämienstufe wird nur ausgezahlt, wenn sich zum jeweiligen Auszahlungszeitpunkt sowohl die empfehlende als auch die geworbene Person in einem aktiven und ungekündigten Arbeitsverhältnis mit Promedis24 befinden. Ist diese Voraussetzung zu einem Stichtag nicht erfüllt, entfällt der Anspruch auf die betreffende und alle nachfolgenden Prämienstufen ersatzlos; bereits ausgezahlte, frühere Stufen bleiben hiervon unberührt.
6. Steuerliche Behandlung
Die Prämienauszahlung erfolgt als steuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn und wird entsprechend über die Lohnabrechnung der empfehlenden Person abgewickelt und versteuert.
7. Ausgeschlossene Personengruppen
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeitende aus internen Bereichen, insbesondere aus Verwaltung, Recruiting und anderen zentralen Funktionen.
8. Sonstige Bestimmungen
- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
- Promedis24 behält sich vor, das Empfehlungsprogramm jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, auszusetzen oder zu beenden. Bereits entstandene Ansprüche aus erfolgreichen Empfehlungen bleiben hiervon unberührt.
- Es gelten ergänzend die allgemeinen Datenschutzhinweise von Promedis24 (siehe Datenschutzerklärung).
*alle in den Teilnahmebedingungen ausgewiesenen Euro-Beträge sind Bruttobeträge auf die die gesetzlichen Steuern und Abgaben in Form von Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteilen abzuführen sind. Die Auszahlung erfolgt im Wege einer Entgeltabrechnung
Stand: Juli 2026 · Promedis24 GmbH
