Deine Startprämie

Weil du uns mehr wert bist
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Auszahlungs­bedingungen

Bei Promedis24 erhältst du eine Startprämie von bis zu 3.000,00 € (brutto), wenn du bei uns deinen Lieblingsjob findest und einen Arbeitsvertrag unterschreibst. Die individuellen Bedingungen werden in einer Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag geregelt. Zur Veranschaulichung dienen nachfolgende Beispiele:

1. Job als Fachkraft

Wenn du beispielsweise als pädagogische Fachkraft mit einem Teilzeitvertrag über 120 Stunden eingestellt bist und mehrjährige Erfahrung in einer speziellen Einrichtungsform mitbringst, erhältst du:

  • 300 € (brutto) Prämie mit deinem ersten Lohn
  • 900,00 € (brutto) anteiligen Prämienbetrag mit der Lohnzahlung für den 6. Beschäftigungsmonat, sofern Du zu diesem Zeitpunkt erfolgreich Deine Probezeit (6 Monate) bestanden hast und in dieser Zeit nicht mehr als 5 Tage krank warst
  • 1.200,00 € (brutto) als letzte Teilzahlung nach weiteren 6 Monaten, sofern Du auch dann in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis bei insgesamt weniger als 11 Tagen Krankheit stehst und zudem keinen Tag unentschuldigt fehltest

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2. Job als Hilfskraft

Wenn du beispielsweise als pädagogische Ergänzungskraft mit einem Teilzeitvertrag über 120 Stunden eingestellt bist und bereits über 2 Jahre Praxiserfahrung in einer speziellen Einrichtungsform verfügst, erhältst du:

  • 200 € (brutto) Prämie mit deinem ersten Lohn
  • 500,00 € (brutto) anteiligen Prämienbetrag mit der Lohnzahlung für den 6. Beschäftigungsmonat, sofern Du zu diesem Zeitpunkt erfolgreich Deine Probezeit (6 Monate) bestanden hast und in dieser Zeit nicht mehr als 5 Tage krank warst
  • 500,00 € (brutto) als letzte Teilzahlung nach weiteren 6 Monaten, sofern Du auch dann in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis bei insgesamt weniger als 11 Tagen Krankheit stehst und zudem keinen Tag unentschuldigt fehltest

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3. Die Fakten

Diese Prämienzahlung ist eine freiwillige und einmalige Leistung, welche in einer Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag festgehalten werden muss. Andernfalls ist der Anspruch auf die Prämie ausgeschlossen.

Es handelt sich hierbei ausdrücklich nicht um eine Gesundheits- oder Anwesenheitsprämie. Ein Rechtsanspruch auf die wiederholte oder dauerhafte Gewährung der Prämienzahlung besteht nicht.

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Sämtliche Bezeichnungen richten sich gleichermaßen an alle Geschlechter.