Hilfe bei Pflegeheimkosten:

Wer zahlt, wenn Angehörige nicht können?

Gesunde Pausen im Arbeitsalltag

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Steigende Kosten im Pflegeheim bringen viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen an ihre finanziellen Grenzen. Für viele war die Situation schon zuvor angespannt – eine weitere Entgelterhöhung kann dann schnell zur Belastungsprobe werden. Doch wichtig zu wissen ist: Niemand muss das Pflegeheim verlassen, nur weil das Geld nicht mehr ausreicht.

Erhöhen sich die Pflegeheimkosten und reichen Rente, Pflegegeld und Ersparnisse nicht mehr aus, gibt es staatliche Hilfen.

Eine zentrale Anlaufstelle ist das Sozialamt. Dort kann „Hilfe zur Pflege“ beantragt werden.

Wichtig dabei: Schulden, die vor der Antragstellung entstanden sind, werden in der Regel nicht rückwirkend übernommen. Betroffene sollten daher frühzeitig handeln und sich beraten lassen.

Schonvermögen: Was bleibt erhalten?

Ein Anspruch auf Hilfe zur Pflege besteht erst, wenn das eigene Vermögen weitgehend aufgebraucht ist. Als sogenanntes Schonvermögen dürfen alleinstehende Pflegebedürftige aktuell 10.000 Euro behalten.

Gesunde Pausen im Arbeitsalltag

Steigende Kosten im Pflegeheim bringen viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen an ihre finanziellen Grenzen. Für viele war die Situation schon zuvor angespannt – eine weitere Entgelterhöhung kann dann schnell zur Belastungsprobe werden. Doch wichtig zu wissen ist: Niemand muss das Pflegeheim verlassen, nur weil das Geld nicht mehr ausreicht.

Erhöhen sich die Pflegeheimkosten und reichen Rente, Pflegegeld und Ersparnisse nicht mehr aus, gibt es staatliche Hilfen.

Eine zentrale Anlaufstelle ist das Sozialamt. Dort kann „Hilfe zur Pflege“ beantragt werden.

Wichtig dabei: Schulden, die vor der Antragstellung entstanden sind, werden in der Regel nicht rückwirkend übernommen. Betroffene sollten daher frühzeitig handeln und sich beraten lassen.

Schonvermögen: Was bleibt erhalten?

Ein Anspruch auf Hilfe zur Pflege besteht erst, wenn das eigene Vermögen weitgehend aufgebraucht ist. Als sogenanntes Schonvermögen dürfen alleinstehende Pflegebedürftige aktuell 10.000 Euro behalten.

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Steigende Kosten im Pflegeheim bringen viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen an ihre finanziellen Grenzen. Für viele war die Situation schon zuvor angespannt – eine weitere Entgelterhöhung kann dann schnell zur Belastungsprobe werden. Doch wichtig zu wissen ist: Niemand muss das Pflegeheim verlassen, nur weil das Geld nicht mehr ausreicht.

Erhöhen sich die Pflegeheimkosten und reichen Rente, Pflegegeld und Ersparnisse nicht mehr aus, gibt es staatliche Hilfen.

Eine zentrale Anlaufstelle ist das Sozialamt. Dort kann „Hilfe zur Pflege“ beantragt werden.

Wichtig dabei: Schulden, die vor der Antragstellung entstanden sind, werden in der Regel nicht rückwirkend übernommen. Betroffene sollten daher frühzeitig handeln und sich beraten lassen.

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Ein Anspruch auf Hilfe zur Pflege besteht erst, wenn das eigene Vermögen weitgehend aufgebraucht ist. Als sogenanntes Schonvermögen dürfen alleinstehende Pflegebedürftige aktuell 10.000 Euro behalten.

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