Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Probezeit entfällt: Kurze Kündigungsfristen in den ersten Monaten sind möglich, eine Probezeit muss nicht mehr vereinbart werden.
- Kündigungsfristen:
- 1 Tag in den ersten zwei Wochen (bei Neueinstellungen)
- 1 Woche in den ersten drei Monaten
- 2 Wochen vom 4. bis 6. Monat
- Ab dem 7. Monat gelten die gesetzlichen Fristen.
- 1 Tag in den ersten zwei Wochen (bei Neueinstellungen)
- Arbeitszeit: 151,67 Stunden/Monat, Übergangsregelung bis 2030 erlaubt noch flexible Monatsstunden.
- Arbeitsbereitschaft & Arbeitszeitkonten: Regeln aus MTV BAP übernommen, Plusstunden bis 200 möglich, Auszahlung ab 91 Stunden.



