Zeitarbeit neu geregelt – keine Probezeit ab 2026

Wesentliche Neuerungen im GVP-Tarifwerk ab 2026

Was das für Arbeitnehmer bedeutet:

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Probezeit entfällt: Kurze Kündigungsfristen in den ersten Monaten sind möglich, eine Probezeit muss nicht mehr vereinbart werden.
  • Kündigungsfristen:
    • 1 Tag in den ersten zwei Wochen (bei Neueinstellungen)
    • 1 Woche in den ersten drei Monaten
    • 2 Wochen vom 4. bis 6. Monat
    • Ab dem 7. Monat gelten die gesetzlichen Fristen.
  • Arbeitszeit: 151,67 Stunden/Monat, Übergangsregelung bis 2030 erlaubt noch flexible Monatsstunden.
  • Arbeitsbereitschaft & Arbeitszeitkonten: Regeln aus MTV BAP übernommen, Plusstunden bis 200 möglich, Auszahlung ab 91 Stunden.

  • Zuschläge & Wegezeiten: Struktur aus MTV BAP, Wegezeiten ab 1 Std. 15 Min. werden vergütet.
  • Beschäftigungszeiten: Krankheits-, Eltern- und Pflegezeiten werden voll berücksichtigt.
  • Entgelte: Neue Tabellen noch nicht final, Verhandlungen laufen.
  • Handlungsbedarf: Arbeitsverträge, die sich auf iGZ oder BAP beziehen, müssen geprüft und ggf. angepasst werden.

Was das für Arbeitnehmer bedeutet:

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Probezeit entfällt: Kurze Kündigungsfristen in den ersten Monaten sind möglich, eine Probezeit muss nicht mehr vereinbart werden.
  • Kündigungsfristen:
    • 1 Tag in den ersten zwei Wochen (bei Neueinstellungen)
    • 1 Woche in den ersten drei Monaten
    • 2 Wochen vom 4. bis 6. Monat
    • Ab dem 7. Monat gelten die gesetzlichen Fristen.
  • Arbeitszeit: 151,67 Stunden/Monat, Übergangsregelung bis 2030 erlaubt noch flexible Monatsstunden.
  • Arbeitsbereitschaft & Arbeitszeitkonten: Regeln aus MTV BAP übernommen, Plusstunden bis 200 möglich, Auszahlung ab 91 Stunden.
  • Zuschläge & Wegezeiten: Struktur aus MTV BAP, Wegezeiten ab 1 Std. 15 Min. werden vergütet.
  • Beschäftigungszeiten: Krankheits-, Eltern- und Pflegezeiten werden voll berücksichtigt.
  • Entgelte: Neue Tabellen noch nicht final, Verhandlungen laufen.
  • Handlungsbedarf: Arbeitsverträge, die sich auf iGZ oder BAP beziehen, müssen geprüft und ggf. angepasst werden.

Was das für Arbeitnehmer bedeutet:

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Probezeit entfällt: Kurze Kündigungsfristen in den ersten Monaten sind möglich, eine Probezeit muss nicht mehr vereinbart werden.
  • Kündigungsfristen:
    • 1 Tag in den ersten zwei Wochen (bei Neueinstellungen)
    • 1 Woche in den ersten drei Monaten
    • 2 Wochen vom 4. bis 6. Monat
    • Ab dem 7. Monat gelten die gesetzlichen Fristen.
  • Arbeitszeit: 151,67 Stunden/Monat, Übergangsregelung bis 2030 erlaubt noch flexible Monatsstunden.
  • Arbeitsbereitschaft & Arbeitszeitkonten: Regeln aus MTV BAP übernommen, Plusstunden bis 200 möglich, Auszahlung ab 91 Stunden.
  • Zuschläge & Wegezeiten: Struktur aus MTV BAP, Wegezeiten ab 1 Std. 15 Min. werden vergütet.
  • Beschäftigungszeiten: Krankheits-, Eltern- und Pflegezeiten werden voll berücksichtigt.
  • Entgelte: Neue Tabellen noch nicht final, Verhandlungen laufen.
  • Handlungsbedarf: Arbeitsverträge, die sich auf iGZ oder BAP beziehen, müssen geprüft und ggf. angepasst werden.

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