
Weiterbildung als beruflicher Aufstiegsgarant
Einmal die Station leiten – wer zu den Lebenslang-Lernern gehört, ist seinem Arbeitgeber dankbar, wenn er ihm zum nächsten Karrierestep verhilft. Denn Hoch-hinaus-Woller widmen gerne ihre Freizeit, um durch eine Weiterbildung die Erfolgsleiter erklimmen zu können. Es muss nicht gleich ein Studium sein – obwohl das nicht ausgeschlossen ist – sondern es genügt oft eine Weiterbildung von deutlich geringerem Umfang, um aus einem schon jetzt Top-Qualifizierten eine künftige Führungskraft zu machen.
Wenn Arbeitgeber ihre n Mitarbeitern regelmäßige Weiterbildung zukommen lassen, fördern sie nicht nur deren Karriere, sondern investieren in ihr eigenes Unternehmen. Denn bewährte Mitarbeiter, die das Unternehmen schon kennen, können zu den besten Führungskräften werden. Top-Personalvermittler der Gesundheitsbranche, etwa Promedis24, wissen das. Aus diesem Grund ist das Ermöglichen von Weiterbildung eines der Benefits, von dem Nach-oben-Woller bei Promedis24 jederzeit profitieren können.
Die Vorteile von beruflicher Weiterbildung
Es ist eigentlich jedem Arbeitnehmer klar: Ohne berufliche Weiterbildung gibt es kein oder nur ein sehr langsames Vorankommen im Job. Wer auf keinen Fall in der aktuellen Position verharren möchte, weil ihm etwa eine verantwortliche Position vorschwebt, muss auf zielgerichtete Weiterbildung setzen. Denn das Abschlusszeugnis der Berufsausbildung sollte erst der Startschuss sein – es allein reicht in den wenigsten Fällen, um eine ansehnliche Karriere hinzulegen.
Der Wunsch nach Weiterbildung ist so ein wichtiger Punkt, dass er oftmals ein Bestandteil bereits des Bewerbungsgespräches ist. Unternehmen, die ihr künftiges Führungspersonal gerne aus den eigenen Reihen rekrutieren, sehen es naturgemäß gerne, wenn bereits der Bewerber „ja“ zur Weiterbildung sagt und sich damit direkt als ein wissensdurstiger Weiterbilder zu erkennen gibt.
Eine Weiterbildung verhilft zu mehr Sicherheit und Handlungskompetenz im erlernten Beruf oder erweitert die vorhandenen Kompetenzen. In einigen Berufszweigen ist eine Weiterbildung sogar eine Voraussetzung, um bestimmte Tätigkeiten überhaupt ausführen zu dürfen. Dies ist zum Beispiel im Fall von Gesundheits- und Krankenpflegern oftmals der Fall. Ohne durch Weiterbildung erworbene zusätzliche Zertifikate dürfen etwa bestimmte Handgriffe am Patienten nicht ausgeführt werden.
Der Personalspezialist im Gesundheits- und Sozialwesen Promedis24 weiß dies – und setzt deshalb sehr gerne auf Weiterbildung seiner Mitarbeiter. Denn diese erweitern damit ihr Handlungsspektrum, sodass ihnen nach erfolgreich abgeschlossener Weiterbildung ein ganz neues Einsatzspektrum zur Verfügung steht. Die Unterstützung von Weiterbildung ist nur einer der Gründe, aus denen bei Promedis24 so viele begeisterte Pflegeprofis zu finden sind.
Gesetzliche Regelung der beruflichen Weiterbildung
Arbeitnehmer haben nicht nur den Wunsch nach Weiterbildung, sondern sogar einen rechtlichen Anspruch darauf. Dieser ist im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und in der Handwerksordnung (HwO) festgehalten. Die Bundesagentur für Arbeit spricht in diesem Zusammenhang von Fortbildungsordnungen, die die Durchführung von Aufstiegsfortbildungen gewährleisten. Einige bestimmte Fortbildungsverordnungen sind dabei auf Bundes- und einige auf Landesebene geregelt. Zu letzteren zählen Berufe aus dem Sozialwesen und Technikerausbildungen.
Welchem Bereich die jeweilige Weiterbildung auch unterliegt, die Prüfungen werden jeweils von der zuständigen Kammer oder vergleichbaren Berufsinstitutionen abgenommen. Nach bestandener Prüfung und abgeschlossener Weiterbildung dürfen die Mitarbeiter neue Arbeitsbereiche für sich erschließen und sich daher oftmals auf ein höheres Gehalt freuen.
Nun ist nur noch mit dem Arbeitgeber zu klären, wie Art und Dauer der Fortbildung sich gestalten, ob die Weiterbildung während der Arbeitszeit stattfinden darf oder der Mitarbeiter gar beurlaubt wird – es gibt viele Lösungen. In einigen Fällen und Berufen ist die Weiterbildung hingegen sogar verpflichtend. In diesen Fällen muss die Weiterbildung innerhalb der Arbeitszeit stattfinden und der Arbeitgeber muss die Kosten für die Weiterbildung tragen. Zudem gibt es Tarifverträge, die die Bedingungen einer Weiterbildung verbindlich regeln – diese sind dann von Arbeitnehmer und Arbeitgeber einzuhalten.
Traumjob im Sozial- und Gesundheitswesen plus Weiterbildung gibt es bei Promedis24
Erzieher, Pädagogen oder Pflegefachkräfte finden bei Promedis24 das Rundum-glücklich-und-zufrieden-im-Job-Paket. Ebenso wie eine individuelle Regelung der Arbeitszeiten und -stunden wird bei Promedis24 das Thema Weiterbildung nach persönlichen Vorstellungen geregelt. Denn schließlich haben beide Seiten etwas davon, wenn der Wunsch nach Weiterbildung erfüllt wird.
Wenn auch Sie schon bald zum Mit-Weiterbildung-Aufsteiger im Gesundheitssektor werden wollen, sollten Sie gleich Ihr Telefon schnappen und anrufen: Denn Promedis24 hat die Jobs mit Weiterbildungs-Bonus.