Zvoove App

Pflegegeld: Wenn die Liebsten die Pflege erledigen

Ob stationär, ambulant oder zu Hause durch die Menschen, die einem am nächsten stehen: Es gibt verschiedene Wege, einen Pflegebedürftigen zu versorgen. Sind es Familienmitglieder, Bekannte oder Freunde, die denjenigen pflegen oder betreuen, so  besteht ein Anspruch auf Pflegegeld. Unter Pflegegeld versteht man eine monatlich ausgezahlte Sozialleistung der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung für anerkannt Pflegebedürftige, die nicht von Pflegefachpersonal, sondern privat gepflegt werden. Einsatz und Aufwand der häuslichen Pflege soll so abgegolten werden. Die Höhe des vom Pflegeversicherungsgesetz betitelten „Pflegegeldes für selbst beschaffte Hilfen“ wird auf Basis des Pflegegrads ermittelt. 

Pflegegeld: Das sind die Voraussetzungen

Das Pflegegeld wird dem Versicherten monatlich von der Pflegekasse überwiesen, sodass er es gegebenenfalls an seine Angehörigen weitergeben kann. Er kann frei über die Verwendung des Geldes verfügen. Um Pflegegeld zu bekommen, muss der Versicherte über einen bereits festgestellten Pflegegrad (früher: Pflegestufe) verfügen und außerdem belegen, dass seine Pflege tatsächlich nur Angehörige, Bekannte oder Freunde durchführen. Diese werden von der Pflegeversicherung als Pflegepersonen bezeichnet und erledigen die Tätigkeit nicht erwerbsmäßig. Um den Pflegegrad festzustellen, muss ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) beziehungsweise bei privat Versicherten von MEDICPROOF vorliegen. Der beauftragte Prüfer erstellt diese Einstufung des Pflegebedarfs anhand eines Kriterien-Kataloges mit 64 Punkten.

Bei manchen Pflegegraden ist Beratung Pflicht

Wer Pflegegeld empfängt und auf Pflegegrad 2 bis 5 eingestuft ist, muss sich regelmäßig einer kostenlosen Beratung bei der Pflegekasse unterziehen, andernfalls kann das Pflegegeld gekürzt oder gestrichen werden.

So häufig sind Beratungstermine notwendig:

  • Pflegegrad 1: freiwillig
  • Pflegegrad 2 und 3: einmal pro Halbjahr
  • Pflegegrad 4 und 5: einmal pro Quartal

Die Pflegeberatung durch die Pflegekasse ist nicht ohne Grund verpflichtend. Schließlich soll die kompetente Betreuung des Pflegebedürftigen sichergestellt werden. Da diese nicht durch Fachpersonal erfolgt, wird geschaut, wie der Stand der Dinge ist und wo nachgebessert werden sollte. Sie dient der Einschätzung der Situation, der Hilfestellung, der Erarbeitung von Lösungsansätzen bei Problemen, dem Aufzeigen von Optionen (etwa Pflegeschulungen) sowie dem Sicherstellen der Pflegequalität.

Anteiliges Pflegegeld, wenn Profis mit im Boot sind

Übernimmt professionelles Personal eines ambulanten Pflegedienstleisters Teile der Grundpflege, so wird das Pflegegeld nur anteilig gezahlt. Das ist häufig der Fall, denn die Angehörigen oder Freunde verfügen oftmals nicht über die Kompetenz für manche Aufgaben oder haben schlicht nicht genügend Zeit, um rund um die Uhr für den Liebsten da zu sein. Umso mehr empfiehlt sich eine ausführliche Beratung bei der Pflegekasse. Wie kann die Pflege durch Angehörige und den ambulanten Dienstleister kombiniert werden? Welche Aufgaben sind wann durchzuführen und wie lässt sich das zeitlich organisieren? Wie hoch ist der Anspruch auf Pflegegeld, wenn die Betreuung nicht komplett durch die nahestehenden Menschen erfolgt? All dies sind Fragen, die im Vorfeld genau geklärt werden sollten.

Und ausgebildete Pflegehelden? Die finden ihren Traumjob bei Promedis24!

Menschen zu pflegen ist eine Mammutaufgabe – Respekt! Und wer könnte das besser wissen als die Herzmenschen, die Tag für Tag den Pflegebedürftigen zur Seite stehen, die eine professionelle Hand brauchen? Als Kranken- oder Altenpfleger stecken sie Expertise und Herzblut in Ihre wertvolle Tätigkeit. Umso wichtiger, dass beim Job das Drumherum passt. Anpacker, Berge-Versetzer und Stationsfeen freuen sich über maßgeschneiderte Stellenangebote von Promedis24, dem Arbeitnehmerüberlassungsprofi der Gesundheits- und Sozialbranche. Wir belohnen Sie, die so viel geben, mit Wunscharbeitszeiten, Lieblingswohnort und Traumarbeitsplatz. Machen Sie schnell einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch!

Blitzbewerbung

Worauf noch warten? Wir mögen mutige Chancennutzer!