
Mindestlohn-Nutzer und Mehr-als-Mindestlohn-Verdiener
Der Begriff Mindestlohn wird immer wieder kontrovers diskutiert. In Bezug auf den Mindestlohn ist deshalb wichtig zu wissen, worum es da überhaupt geht und was mit dem Mindestlohn konkret gemeint ist.
Laut einer Definition ist der Mindestlohn ein vom Staat oder von den Tarifparteien festgelegtes Arbeitsentgelt, das einem Beschäftigten als Minimum für seine Arbeitsleistung zusteht. Eine Mindestlohnregelung kann sowohl beim Stundensatz als auch beim Monatslohn einer Vollzeitbeschäftigung Anwendung finden. Die Höhe in Deutschland wird gemäß Mindestlohngesetz alle zwei Jahre von der Mindestlohnkommission angepasst. Seit dem 1. Januar 2021 beträgt diese Lohnuntergrenze 9,50 Euro.
Der Mindestlohn soll zudem vor allem Arbeitnehmern, die nur eine schwache Verhandlungsposition gegenüber dem Arbeitgeber haben, Schutz vor Ausbeutung bieten. Außerdem steckt hinter dem Mindestlohn der Gedanke, dass Armut trotz Arbeit verhindert werden soll und stattdessen durch die eigene Erwerbstätigkeit ein gewisser Lebensstandard für den Beschäftigten gehalten werden kann.
Während viele Unternehmen sich stets streng am Mindestlohn orientieren, gibt es andere, die auf das Prinzip Über-den-Mindestlohn-hinaus setzen. Zu ihnen gehört zum Beispiel Promedis24, der spezialisierte Personaldienstleister für die Gesundheits- und Sozialbranche.
Wer profitiert vom Mindestlohn?
Es sind zum einen Aushilfskräfte und zum anderen Arbeitnehmer, deren Gehalt tariflich geregelt ist. So ist zum Beispiel der Pflegemindestlohn mit 11,60 Euro etwas höher als der für allgemeine Tätigkeiten. Der Pflegemindestlohn gilt für ambulante und stationäre Pflegebetriebe. Wer hingegen in einem privaten Haushalt zum Beispiel als Reinigungs- oder Küchenhilfe beschäftigt ist, erhält lediglich den allgemeinen Mindestlohn von 9,50 Euro pro Stunde.
Von der gesetzlichen Mindestlohnregelung profitieren also grundsätzlich Personen, die einen Minijob beziehungsweise einen 450-Euro-Job ausüben und Menschen, die in einem tariflich regulierten Berufsfeld tätig sind. Denn letztere dürfen laut Mindestlohngesetz seit 2019 niemals weniger verdienen, als es der gesetzliche Mindestlohn vorschreibt. Wer etwa einen 450-Euro-Job innehat, kann anhand der Mindestlohnregelung genau ausrechnen, wie viele Stunden er im Monat seiner Beschäftigung nachgehen darf.
Der Mindestlohn hat allerdings auch Einschränkungen und nicht alle Personengruppen profitieren von dem Schutz, den der gesetzliche Lohn bietet. So gilt der Mindestlohn nicht für Jugendliche unter 18, die noch keine Berufsausbildung abgeschlossen haben. Dasselbe gilt für Auszubildende jeden Alters sowie Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate ihrer Beschäftigung nach Beendigung ihrer Arbeitslosigkeit. Praktikanten und ehrenamtlich Tätige fallen ebenfalls nicht unter das Mindestlohngesetz.
Der Mindestlohn unterschiedlicher Branchen und mehr
Wie oben bereits kurz für Pflegekräfte angesprochen, gilt für einige Berufsgruppen oder Branchen ein eigener Mindestlohn. So dürfen etwa pädagogische Mitarbeiter nie weniger als 15,72 Euro pro Stunde verdienen, mit Bachelor wären es 15,79 Euro. In der allgemeinen Zeitarbeit liegt der gesetzliche Mindestlohn noch bis April 2022 bei 10,45 Euro - und zwar in West- und Ostdeutschland gleichermaßen. Der Mindestlohn in der Zeitarbeit liegt damit ebenfalls leicht über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn, den zum Beispiel 450-Euro-Jobber im allgemeinen Sektor erhalten.
Neben der Sicherheit, die der gesetzliche Mindestlohn bietet, gibt es Unternehmen, die ihren Mitarbeitern mehr bieten möchten. Unternehmen wie Promedis24, der Personaldienstleister für die Gesundheits- und Sozialbranche, die Kompetenz und Engagement ihrer Vollen-Einsatz-Bringer überaus schätzen und dies auch zeigen. Promedis24 vergütet deshalb über den gesetzlichen Mindestlohn hinaus – teils sogar mit Unbezahlbarem wie dem Plus an Work-Life-Balance. So können zum Beispiel (Frei)zeit-Freuer in Vollzeit sich über 42 Tage Urlaub im Jahr freuen – bei einem fairen und attraktiven Gehalt.
Weit über den Mindestlohn hinaus: besondere Benefits bei Promedis24
Bei Promedis24 ist der Mindestlohn nur eine Basis, von der aus alle Boni und Extras ausgehen. Gern-Arbeiter bei Promedis24 nutzen zum Beispiel die Chance, ihre Arbeitszeit als Pflege-Profi so zu gestalten, dass sie perfekt zu ihrem Leben passt. Mit Promedis24 ist fast jedes Jobmodell denkbar – denn hier wird weit über das Einhalten des Mindestlohns hinausgedacht.
Neben dem Mehr-als-der-Mindestlohn sind Prämien oder Benefits etwas ganz Selbstverständliches. Denn Promedis24 legt weit über den Mindestlohn hinaus noch einen drauf. So sind Sonderzahlungen etwas, das Mehr-im-Job-Bringern bei Promedis24 ohne Frage zusteht.
Pflege- und Betreuungstalente, die den Mindestlohn hinter sich lassen wollen, sind bei Promedis24 goldrichtig. Wenn Sie zu ihnen zählen und all die herrlichen Extras für sich nutzen möchten, brauchen Sie nur noch eins zu tun: Rufen Sie uns an! Schon in kürzester Zeit werden auch Sie zu den Viel-mehr-als-Mindestlohnern gehören!