
Kündigung? Dann auf in die Traumjob-Chance bei Promedis24!
Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende. Dieses Sprichwort ist gut bekannt – ebenso wie den negativen Assoziationen, die dem Begriff „Kündigung“ anhaften. Dabei muss, vor allem auf beruflicher Ebene, eine Kündigung nichts Schlechtes sein. Denn in den meisten Fällen bedeutet eine Kündigung einen Neuanfang im Job. Und dann gilt das Sprichwort: „Allem Neuen wohnt ein Zauber inne“.
Letzteres haben alle Gern-Arbeiter und Viel-Lächler bei Promedis24 erlebt, nachdem sie ihre neue Stelle angetreten hatten. Denn der erfahrene Personaldienstleister der Gesundheits- und Sozialbranche lässt niemanden seine Kündigung bei dem alten Arbeitgeber bereuen. Im Gegenteil: Diese Kündigung und der anschließende Neuanfang bei Promedis24 ist für alle Vollgas-Geber eine ihrer besten beruflichen Entscheidungen.
Die ordentliche Kündigung aus arbeitsrechtlicher Sicht
Vor dem Beginn eines neuen Berufsglücklich-Seins stehen im Zusammenhang mit der Kündigung einige rechtliche Regelungen, die es zu beachten gilt. Denn natürlich darf nicht nur der Arbeitnehmer ein Arbeitsverhältnis kündigen – auch der Arbeitgeber kann eine Kündigung aussprechen. Vor allem Letzterer hat jedoch umso mehr gesetzliche Vorgaben zu beachten, bevor er einen Mitarbeiter kündigt. Der Kündigungsschutz hat im deutschen Arbeitsrecht nämlich eine große Bedeutung.
Wenn Arbeitgeber (oder Arbeitnehmer) kündigen wollen, ist ein bestimmtes vorhergehendes Ereignis ausschlaggebend für eine rechtswirksame Kündigung. Bei der ordentlichen Kündigung sind Fristen gemäß dem Arbeitsvertrag oder dem Tarifvertrag einzuhalten. Außerdem muss die Kündigung schriftlich erfolgen. In diesem Zuge muss der Arbeitgeber auch einen Kündigungsgrund anführen.
Haben Mitarbeiter einen Sonderkündigungsschutz, ist nur eine außerordentliche Kündigung möglich oder eine Kündigung nach Zustimmung durch eine Behörde.
Weitere Kündigungsformen
Neben der ordentlichen Kündigung ist auch die außerordentliche Kündigung möglich. Diese kann fristlos oder unter Wahrung einer Frist ausgesprochen werden. Weiterhin ist für eine außerordentliche Kündigung das Nennen eines wichtigen Grundes erforderlich. Innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Bekanntgabe dieses Grundes muss auch die Kündigung erfolgen. Diese Regelung zur außerordentlichen Kündigung gilt sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer. Letzterer kann zum Beispiel als wichtigen Grund den erheblichen Verzug der Lohnzahlung nennen. Ersterer könnte hierfür den Diebstahl im Unternehmen als wichtigen Grund benennen.
Weiterhin gibt es die Änderungskündigung. Sie wird in der Regel im gleichen Zuge mit dem Angebot eines neuen, geänderten Arbeitsvertrages ausgesprochen. Alternativ zur Kündigung kann der Arbeitgeber auch einen Aufhebungsvertrag aufsetzen. Dieser muss ebenfalls in schriftlicher Form verfasst werden. Dabei wird oft eine Abfindung gezahlt. Im Gegensatz zur Kündigung hat ein Aufhebungsvertrag allerdings auch sozialrechtliche Konsequenzen, da oft eine Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld die Konsequenz ist.
Weitere Kündigungsarten, die hier erwähnt werden sollten, sind:
Kündigung als Startschuss für einen Neuanfang – für Care- und Health-Profis bei Promedis24
Erfolgt die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses, gleich von welcher Seite, bedeutet dies immer, dass irgendetwas nicht gestimmt hat in der Zusammenarbeit. Ob vonseiten des Arbeitgebers oder vonseiten des Arbeitnehmers ist dabei erst einmal zweitrangig. Das perfekte Arbeitsverhältnis besteht nur dann, wenn beide Parteien zufrieden sind.
Kommt es also zu einer Kündigung, so kann der Arbeitnehmer dies als neue Chance begreifen. Auf geht es nun zum Traum-Arbeitgeber, bei dem Wunsch und Wirklichkeit zum Berufsglück sich nicht ausschließen. Gekündigte sollten zum Nicht-Krumm-Nehmer werden und jetzt ihr Job-Schicksal in die Hand nehmen!
Fach- und Führungskräfte der Sozial- und Gesundheitsbranche finden ihren neuen Traumjob bei Promedis24, dem Personaldienstleistungs-Experten im Sozial- und Gesundheitssektor. Sp(r)itzenkräfte, Welt-Erklärer und Vollgas-Geber dürfen sich nach einer vorhergegangenen Kündigung bei Promedis24 komplett neu erfinden und entfalten. Denn die Jobkonzepte von Promedis24 bringen die Berufsglück-Garantie gleich mit. Traum-Arbeitszeiten, Extra-Würste oder alles für Moneten-Möger sind bei dem spezialisierten Personaldienstleister inklusive.
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