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Elternzeit genießen – Job-Anschluss in der Sozial- und Gesundheitsbranche finden: Mit Promedis24

Bis vor kurzem – auch mit Kugelbauch – waren Sie noch Traum-Kollegin und berufsglückliche Schlaubeere im Job. Doch im Nu sind Sie im Mutterschutz, bekommen Ihr Kind und gehen in die Elternzeit. Auf einmal ist alles anders, nicht nur privat! Denn rund um Ihre Elternzeit gibt es einiges, was Sie organisieren müssen: gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber und am besten rechtzeitig, damit die Rückkehr aus der Elternzeit reibungslos klappt.

Grundsätzlich ist es so geregelt, dass sowohl Mütter als auch Väter die Elternzeit in Anspruch nehmen dürfen. Und zwar, bis das dritte beziehungsweise das achte Lebensjahr des Kindes vollendet ist. Darauf haben sie gegenüber ihrem Arbeitgeber einen rechtlichen Anspruch. Ihre Hauptpflichten im Arbeitsverhältnis ruhen während der Elternzeit. Nach der Elternzeit haben Eltern einen Rechtsanspruch auf Rückkehr an ihren Arbeitsplatz und auf ihre bisherige Arbeitszeit.

Recht junge gesetzliche Regelungen haben der Elternzeit eine große Flexibilität beschert. Elternteile können jetzt zum Beispiel gleichzeitig Elternzeit nehmen. Oder sie haben die Option, während der Elternzeit zu arbeiten – mit reduziertem Stundenumfang. Dies können sogar beide Elternteile parallel machen. Außerdem ist es möglich, die Elternzeit in bis zu drei Zeitabschnitte einzuteilen, bis das Kind sein achtes Lebensjahr vollendet hat. Weitere Sonderregelungen, wie zum Beispiel das ElterngeldPlus, ergänzen die Regelungen zur Elternzeit und zum Elterngeld.

Dranbleiben im Job während der Elternzeit

Während Eltern in Elternzeit sind, besitzen sie gemäß neuerer Gesetzgebung einen Rechtsanspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung an ihrem Arbeitsplatz. Dies kann für sie von Vorteil sein, um den Anschluss an das Geschehen in ihrem Job nicht zu verlieren. Arbeitgeber stehen dieser Regelung positiv gegenüber, da sie auch für sie einige Vorteile bringt. So muss zum Beispiel keine Stelle für eine Vertretung ausgeschrieben werden und es muss keine aufwändige Einarbeitung erfolgen. Den Wunsch auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit kann der Arbeitgeber jedoch ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe dagegen sprechen.

Die Elternzeit und die berufliche Tätigkeit während dieser hat direkte Auswirkungen auf die Elternzeit. Denn wer nach der Geburt eines Kindes nicht oder nur eingeschränkt arbeitet, muss natürlich eine entsprechende Entgeltersatzleistung erhalten: das Elterngeld. Von diesem gibt es verschiedene Formen, mit denen sich vor der Stellung des Antrags vertraut machens sollte.

Nicht jede der Elterngeld-Varianten lässt sich mit der beruflichen Teilzeit-Tätigkeit während der Elternzeit verbinden. Wer zum Beispiel während seiner Elternzeit gar nicht arbeiten möchte, wählt das sogenannte Basis-Elterngeld, um seine berufliche Tätigkeit für volle zwölf Monate komplett zu unterbrechen. Wer diese Variante wählt, erhält – in Abhängigkeit zu seinem vorherigen Einkommen – den höchstmöglichen Satz an Elterngeld im Verhältnis zu anderen Varianten.

Eine andere Form ist das ElterngeldPlus, das besonders die Vereinbarkeit von Beruf und Familie stärken soll. Hierfür arbeiten Eltern in Elternzeit in Teilzeit anstatt wie zuvor in Vollzeit. Der somit entfallende Einkommensteil wird durch das Elterngeld Plus aufgefangen. Eine andere Variante für das ElterngeldPlus ist, seine Elternzeit auf 24 Monate auszudehnen. Mit dem Ergebnis, dass es jeden Monat genau die Hälfte des Basis-Elterngeldes aufs Konto gibt.

Zu guter Letzt ist alternativ der Partnerschaftsbonus während der Elternzeit zu nennen. Diesen erhalten Eltern für zusätzliche vier Monate: wenn sie allerdings in dieser Zeit gleichzeitig jeweils zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten. Der Partnerschaftsbonus in Kombination mit dem ElterngeldPlus sei, so das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, besonders beliebt. Wie viel einem bei welcher Variante zusteht, lässt sich bei der zuständigen Eltergeldstelle ermitteln oder auch über Elterngeldrechner im Internet.

Back to Business: Wie es nach der Elternzeit weitergehen kann

Nach ihrer Elternzeit haben Mütter und Väter einen Anspruch darauf, an ihren alten Arbeitsplatz zurückzukehren – sofern sie pflichtgemäß ihre Elternzeit spätestens acht Wochen vor ihrem Beginn angemeldet hatten. Denn nur in diesem Fall greift der Kündigungsschutz im Zusammenhang mit der Elternzeit. Nach Ablauf der Elternzeit endet dieser besondere Kündigungsschutz jedoch. Wer nach der Elternzeit nur noch in Teilzeit arbeiten möchte, hat gemäß dem Teilzeitbefristungsgesetz das Recht dazu.

Die Zeit der Rückkehr ins Arbeitsleben nach der Elternzeit will gut organisiert sein. Man sollte wissen, ob man dem Kind zuliebe künftig seine Stunden reduzieren möchte oder ob die Stelle vonseiten des Arbeitgebers gar umstrukturiert wurde. Recht häufig aber wollen vor allem Mütter nach einer Elternzeit gar nicht an ihre Stelle zurückkehren, sondern wünschen sich vielmehr eine Neuausrichtung ihres Berufslebens.

Wer ein Gernarbeiter im Sozial- und Gesundheitssektor ist, hat jetzt die Chance, sich mit diesem Wunsch an Promedis24 zu wenden. Denn der Personaldienstleister ist auf diese Berufszweige spezialisiert und bietet seinen Mitarbeitern flexible Jobmodelle, die sich ganz nach individuellen Vorstellungen vom Berufsglück richten. Dieses Angebot von Promedis24 ist daher äußerst beliebt bei jungen Eltern, die nach der Elternzeit einen Wiedereinstieg suchen.

Rückkehr ins Berufsglück nach der Elternzeit: So einfach mit Lieblingsjobs von Promedis24

Sie haben die ideale Variante der Elternzeit für sich entdeckt und diese wertvollen ersten Monate im Leben ihres Kindes rundum mit ihm genossen. Jetzt sind Sie voller Energie und möchten Ihre Leidenschaft wieder in Ihren Job stecken: Als Gesundheits- und Krankenpfleger, Sozialpädagoge, Examinierter Altenpfleger oder als Erzieher.

Dann haben wir im Anschluss an Ihre Elternzeit einen schönen Platz in der Welt von Promedis24 für Sie. Kommen Sie vorbei, finden Sie Ihren Lieblingsjob und starten Sie glücklich durch. Wir sind da – rufen Sie gleich an!

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