
Promedis24 regelt den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag – und Ihr Berufsglück gleich mit
Sp(r)itzenkräfte, Kita-Stars, Händchenhalter oder Vollgas-Geber der Sozial- und Gesundheitsbranche sind bei Promedis24 absolut berufsglücklich. Denn der Personaldienstleister hat sich auf die Arbeitnehmerüberlassung im sozialen und gesundheitlichen Bereich spezialisiert. Eine Besonderheit, von der alle Herzmenschen bei Promedis24 profitieren, sind die individuellen und maßgeschneiderten Jobmodelle.
Diese große Flexibilität ist vor allem im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) beziehungsweise Zeitarbeit möglich. Das Beste daran: Alle Care-Helden, die zur Welt von Promedis24 gehören, sind dort fest angestellt, mit allen Vorzügen: bezahlter Urlaub, Lohnfortzahlung bei Krankheit und eine vollständige soziale Absicherung. All das ist unabhängig davon, ob sie gerade für eine Einrichtung tätig werden oder nicht. Den jeweiligen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag schließen die entleihende Einrichtung und das Zeitarbeitsunternehmen Promedis24 miteinander ab.
Die Mee(h)rwoller selbst haben mit diesem „Papierkram“ namens Arbeitnehmerüberlassungsvertrag nichts zu tun – sie müssen lediglich den für sie geplanten Einsätzen zustimmen. Die Arbeit im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung von Promedis24 bietet allen Vollgas-Gebern der Sozial- und Gesundheitsbranche eine denkbar große Freiheit. Denn für jeden Jobtypen ist das optimale Arbeitszeitmodell dabei. Sie wollen das auch? Dann rufen Sie doch gleich bei Promedis24 an! Das kostet Sie ein paar Minuten und könnte Ihrem Leben eine positive Wendung geben.
Berufsglücklich in der Zeitarbeit: Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag macht’s möglich
Damit Das-Kind-schon-Schaukler und Stationshelden in den Genuss ihres Traumjobs zu Bestzeiten kommen können, muss Promedis24 als Personaldienstleister zunächst einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag mit einer entsprechenden Einrichtung abschließen.
Ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag wird geschlossen, da in der Arbeitnehmerüberlassung eine Art Dreiecksverhältnis gebildet wird. Der Arbeitnehmer, also in diesem Fall der Erzieher oder die Pflegefachkraft, wird beim Verleihunternehmen, hier Promedis24, fest eingestellt. Nun überlässt das Verleihunternehmen die Fachkraft an ein Entleihunternehmen. Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag regelt diese Überlassung.
Ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag muss unbedingt schriftlich abgeschlossen werden. Er enthält viele Regelungen. Oftmals kommt ein Standardvertrag zum Einsatz, der in einzelnen Punkten angepasst werden kann. In dem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag erklärt nun der Verleiher, also Promedis24, dass er über eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung verfügt. Überdies sind im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag alle Tätigkeiten festgehalten, die der Arbeitnehmer verrichten soll. Wichtig für einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag ist außerdem, dass er die erforderlichen Qualifikationen des Arbeitnehmers, also der Sozial- oder Gesundheitsfachkraft, auflistet. Auch Angaben bezüglich der zu erwartenden Arbeitsbedingungen im jeweiligen Unternehmen dürfen nicht fehlen.
Tätigkeiten und Qualifikationen gehören in den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag
Bevor solch ein Vertrag zustandekommt, müssen erstmal ein paar Dinge passieren. Damit der passende T(r)aumkollege auf Zeit mit den von der Einrichtung gesuchten Qualifikationen im Rahmen der ANÜ an diese entliehen werden kann, muss die Einrichtung im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag möglichst genaue Angaben zu den Anforderungen machen. Nun kann der Entleiher, also Promedis24, den perfekten Erzieher oder Gesundheits- und Krankenpfleger für die gesuchte Position ausfindig machen. Hierfür ist auf Wunsch auch eine Garantie gegenüber der Einrichtung möglich.
Es kommt oft vor, dass eine Einrichtung mit einer Fachkraft im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung in der Vergangenheit besonders zufrieden war. In solchen Fällen kann im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag festgehalten werden, dass exakt dieser Herzmensch für den kommenden Einsatz erneut zur Verfügung steht.
Neben derlei Sonderregelungen werden im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag standardmäßig Aussagen zu Wochenstunden, dem Umgang mit Überstunden, mit Feiertagszuschlägen oder der Nachtarbeit festgehalten. Letztere sind besonders relevant für Gesundheits- und Krankenpfleger oder Examinierte Altenpfleger, die in Kliniken arbeiten.
Darüber hinaus ist es für Einrichtungen wichtig, dass im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag die Vergütung gegenüber der Verleihfirma festgehalten ist. Die Einrichtungen müssen zudem darüber informiert werden, innerhalb welcher Zeitspanne ihnen eine pädagogische oder medizinische Fachkraft zur Verfügung gestellt werden kann. Etablierte und fachgebundene Personaldienstleister wie Promedis24 verfügen über einen sehr großen Pool an bestens qualifizierten Fachkräften der Sozial- und Gesundheitsbranche – vom Heilerziehungspfleger über den Rettungsassistenten bis zur Medizinischen Fachangestellten. Promedis24 kann daher schnell dafür sorgen, dass Einrichtungen tatkräftige Vorwärtsmacher zur Unterstützung erhalten.
Was im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag nicht fehlen darf, sind Angaben zur Kündigung. Das ordentliche Kündigungsrecht muss im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag geregelt sein – mit allen Informationen zur Kündigungsfrist und ähnlichem.
Immer der passende Arbeitnehmerüberlassungsvertrag - mit Promedis24 !
Beste und langjährige Beziehungen zu Einrichtungen, Kitas oder Kliniken sorgen dafür, dass Promedis24 viele Arbeitnehmerüberlassungsverträge schließen kann. Die Folge: Der Personaldienstleister der Sozial- und Gesundheitsbranche kann vielen, vielen Fachkräften zu ihrem individuellen Berufsglück verhelfen. Ob Moneten-Möger mehr verdienen wollen, ob Reiselustige on Tour arbeiten möchten oder ob es Wissenshungrigen um die Weiterbildung geht: Promedis24 vereinbart einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag, wo er gebraucht wird.
Werden Sie jetzt zum Vollgas-Geber und Abenteurer: Rufen Sie uns an – schon bald sind Sie im Einsatz!