Es ist so weit, der Pflegebonus wird ab dem 18. November ausgezahlt! Eine Milliarde Euro hat die Regierung dafür zurückgelegt – 500 Millionen für Pflegefachkräfte in den Krankenhäusern, 500 Millionen für die ambulante und stationäre Altenpflege. Worauf du als Pflege-Herzmensch nun achten solltest, haben wir einmal zusammengefasst und beantworten die wichtigsten Fragen.
Wer hat Anspruch auf den Pflegebonus?
Anspruch auf den Pflegebonus haben alle Pflegekräfte und abhängige Beschäftigte, die in der stationären oder ambulanten Altenpflege und in der Langzeitpflege beschäftigt sind. Laut Bundesgesundheitsministerium ist Voraussetzung, dass du „zwischen November 2020 und Juni 2022 mindestens drei Monate in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung“ tätig warst. Hast du deinen Job über ein Personaldienstleistungsunternehmen wie Promedis24 erhalten, hast auch du Anspruch auf den Bonus. Auch „Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Servicegesellschaften, die in der Alten- beziehungsweise Langzeitpflege tätig sind, erhalten einen Bonus“, schreibt das Bundesgesundheitsministerium.
Wie sieht es mit dem Bonus für Pflegenden in Krankenhäusern aus?
Jetzt wird’s kompliziert: Die Zahlung erhalten nur Pflegefachkräfte, die in den 837 Krankenhäusern gearbeitet haben, auf deren Intensivstationen im Jahr 2021 mindestens zehn Corona-Patient*innen für jeweils mindestens 48 Stunden beatmungspflichtig waren. Aber selbst in den anspruchsberechtigten Krankenhäusern gehen einige Mitarbeiter*innen leer aus, da ausschließlich Pflegende in bettenführenden Stationen den Bonus bekommen, nicht aber die in den Funktionsbereichen. Hinzu kommt: Nur examinierte Fachkräfte bekommen das Geld – Pflegehelfer*innen, Pflegehilfskräfte und Auszubildende nicht! Das sorgt derzeit für ordentlich Unmut, auch unter den Pflegeverbänden, die diese Unterscheidung anprangern.
Profitieren in Altenpflegeeinrichtungen denn auch Auszubildende und geringfügig Beschäftigte vom Pflegebonus?
Ja, den Bonus gibt es in der Altenpflege für nahezu alle Beschäftigten, egal, ob Vollzeit- oder Teilzeitkräfte, geringfügig Beschäftigte oder Azubis. Bedacht werden sogar Helfer*innen im Freiwilligen Sozialen Jahr.
Muss ich mich selbst um die Auszahlung des Bonus kümmern?
Nein, das erledigt die Einrichtung für dich, in der du tätig bist. Sie beantragt den Bonus beim GKV-Spitzenverband (Krankenhäuser) oder bei den Pflegekassen (Altenpflege).
Wann kriege ich meine Auszahlung?
Deine Einrichtung zahlt den Pflegebonus in der Zeit vom 18. November bis spätestens 31. Dezember aus. Der Bonus muss explizit zusätzlich zum Lohn auf dein Konto eingehen. Der Bonus darf nicht mit anderen Lohnleistungen, wie etwa Extrazahlungen, verrechnet werden. Und du musst ihn nicht versteuern!
Mir wurde bereits der Coronabonus ausgezahlt. Bekomme ich nun auch noch den Pflegebonus?
Ja, da es sich um zwei verschiedene Fördermaßnahmen handelt. Wenn du schon von der ersten Bonus-Runde profitieren konntest, kannst du dich nun auch noch über den Pflegebonus freuen.
Stimmt es, dass man nur Anspruch auf den Bonus hat, wenn man geimpft ist?
Richtig. Wer zum Stichtag 30. Juni 2022 nicht geimpft war und gegen wen ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot ausgesprochen wurde, hat keinen gesetzlichen Anspruch auf den Pflegebonus.
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