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Jetzt kommt die Pflegereform

Die Kosten für die Pflege steigen – und damit das Risiko, als Pflegebedürftige*r auf Sozialhilfe angewiesen zu sein. Einer neuen Studie zufolge sind immer mehr Menschen betroffen. Um die Pflegeversicherung finanziell zu stabilisieren, werden zum Juli des Jahres die Beiträge erhöht. Mit den jährlichen Mehreinnahmen von 6,6 Milliarden Euro sollen unter anderem das Pflegegeld und die ambulanten Sachleistungsbeträge ab dem nächsten Jahr angehoben werden. Schauen wir uns die Inhalte mal genauer an.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach will Pflegeleistungen erhöhen

Vor dem Hintergrund steigender Pflegekosten für Pflegebedürftige plant die Bundesregierung umfassende Reformen, unter anderem wird der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,35 Prozentpunkte angehoben. Das sieht der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz, PUEG) des Bundesgesundheitsministeriums vor. Jeweils zum 1. Januar 2025 und zum 1. Januar 2028 sollen darüber hinaus die Geld- und Sachleistungen der aktuellen Preisentwicklung angepasst werden. Die Reformpläne beinhalten folgende Änderungen:

  • Familien mit mindestens drei Kindern werden entlastet, ihr Beitragsanteil sinkt, wenn auch geringfügig: Der Beitrag zur Pflegeversicherung soll auf 3,10 Prozent gesetzt werden, von denen 1,4 Prozent auf Arbeitnehmer*innen und 1,7 Prozent auf Arbeitgeber*innen entfallen. Aktuell liegt er bei 1,525 Prozent.
  • Beiträge zur Pflegeversicherung steigen für Kinderlose um weitere 0,25 Prozentpunkte auf 0,6.
  • Pflegegeld für Pflegebedürftige, die zu Hause leben, steigt ab Januar 2024 um 5 Prozent.
  • Eigenanteil für Pflegebedürftige, die in einer Einrichtung leben, sinkt: Im ersten Jahr 5 statt 15 Prozent, im zweiten 25 statt 30 Prozent, im dritten 45 statt 50 Prozent und ab dem vierten 70 statt 75 Prozent.

Die Maßnahmen sollen die Pflege zu Hause stärken und den Anstieg der Pflegekosten in Heimen bremsen. Die Reform sieht überdies bessere Arbeitsbedingungen für beruflich Pflegende vor. Beispielsweise soll in der stationären Pflege die Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens durch die Vorgabe weiterer Ausbaustufen beschleunigt werden. Die Förderung von guten Arbeitsbedingungen in der Pflege, insbesondere zur besseren Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf, soll ausgebaut werden. Des Weiteren entwickelt das Bundesgesundheitsministerium Maßnahmen, welche die Rahmenbedingungen für die Gewinnung von Pflegekräften aus Drittstaaten verbessere, etwa bezüglich der Anerkennung von Berufsabschlüssen oder in der Unterstützung der Einreiseverfahren.

Kritik zur Pflegereform 2023

Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen entlastet werden, doch keine Reform ohne Kritik. Fachverbände beispielsweise vermissen eine langfristige, strukturelle und vor allem auch finanzielle Absicherung der Pflege. Ein Plus an Geld sei zwar grundsätzlich gut, doch beseitige es nicht grundlegende Veränderungsbedarfe. Schließlich nütze die finanzielle Entlastung nicht, wenn Pflegebedürftige keinen Heimplatz oder keine ambulante Versorgung fänden. Außerdem sei die Beitragssenkung für pflegende Angehörige keine wirkliche Entlastung im Hinblick auf ihre Arbeitsleistung. Immer wieder wird ein Pflegelohn für Angehörige, die eine*n Pflegebedürftige*n zu Hause betreuen, gefordert, schließlich müssten sie zu diesem Zweck ihre Erwerbstätigkeit reduzieren oder sogar ganz aufgeben.

Die Anpassung der Geld- und Sachleistungen an die Preisentwicklung ist ein guter Schritt. Doch gleichzeitig hätten auch der Entlastungsbetrag oder die Tagespflegepauschale angehoben werden müssen, um tatsächlich eine Entlastung zu bringen. Auch die Erhöhung der ambulanten Pflegesachleistung für die Bezahlung eines Pflegedienstes um fünf Prozent ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erhalten schließlich mittlerweile Rechnungen von ihren Pflegediensten, die seit dem letzten Jahr einen Aufschlag von 30 Prozent verzeichnen – bedingt durch den tariflichen Lohn für Pflegekräfte und die Erhöhung des Pflegemindestlohns. So gesehen bleibt die Pflegebedürftigkeit eine Armutsfalle und daran ändert leider auch die neue Pflegereform nichts.

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