Das lesen wir nicht zum ersten Mal! Eine elektronische Patientenakte (ePA) soll alle relevanten Daten bündeln und Ärzt*innen zur Verfügung stellen. So werden nicht nur Doppelbehandlungen vermieden, sondern im Notfall Leben gerettet. Neu ist die Idee nicht, nur genutzt wird sie bislang kaum. Deshalb wird die ePA ab 2024 verbindlich.
Die elektronische Patientenakte für Krankenversicherte kommt
Deutschland hinkt in Sachen Digitalisierung im Gesundheitswesen ganz schön hinterher. Eine ePatientenakte sollte das ändern, doch seit ihrer Einführung wird sie kaum genutzt. Die Akte kann den Austausch zwischen Ärzt*innen, Kliniken und dem oder der Patient*in vereinfachen. Eine digitale Datenbank speichert Anamnese, Behandlungsdaten, Medikamente, Allergien und weitere Gesundheitsdaten. Sie wurde im E-Health-Gesetz 2015 gesetzlich verankert und steht seit Januar 2021 allen gesetzlich Versicherten zur Verfügung. Laborbefunde, Impfungen oder Diagnosen werden von Ärzt*innen, Physiotherapeut*innen und Apotheker*innen – also von allen sogenannten Leistungserbringer*innen des Gesundheitswesens – ins System eingetragen. So haben alle Beteiligten Zugang zu Röntgenbildern, Medikationsplänen oder Notfalldaten und können auf diese Weise etwa Doppeluntersuchungen vermeiden.
Wir als Patient*innen haben über unser Smartphone ebenfalls Zugang zu diesen Daten, können Dokumente über unsere Gesundheit einsehen und verwalten. Bislang gab es keine Pflicht zur elektronischen Patientenakte. Das ändert sich nun. Unser Gesundheitsminister Karl Lauterbach macht Tempo und führt die ePA ab 2024 verbindlich ein. Wer nicht möchte, dass seine Daten gesammelt werden, muss ausdrücklich widersprechen.
Gesundheit: Jetzt wird die elektronische Patientenakte verbindlich
Obwohl die ePA lange als digitales Vorzeigeprojekt galt, hat sich in den letzten Jahren nicht viel getan. Weniger als ein Prozent der Patient*innen nutzen das digitale Angebot bislang! Dabei ist die Idee super: Schließlich kann sie die Diagnose beschleunigen. Zum Beispiel bekommen Ärzt*innen von ihren Patient*innen oft die wildesten Antworten auf die Frage: Nehmen Sie regelmäßig Medikamente ein? Meist kommt ein: „Ja, diese kleinen Gelben und noch diese aus der grünen Packung, irgendwas mit K oder G.“ Jetzt beginnt das Rätselraten. Dabei können Wechselwirkungen von Medikamenten sehr gefährlich sein! Oder eine Person hat eine Penicillin-Allergie, kommt mit einer schweren Infektion ins Krankenhaus und ist vielleicht nicht ansprechbar. Auch hier könnte die ePA, auf die auch externe Mediziner*innen Zugang haben, viel bewirken!
Aber die bürokratischen Mühlen in Deutschland drehen sich langsam! Erstmal muss alles auf Datenschutz durchleuchtet werden. Das ist gut und wichtig! Aber Datenschützer*innen stören sich hauptsächlich an dem Prinzip der Widerspruchslösung. Ein weiterer Kritikpunkt ist die Schwelle für nicht-technikaffine Menschen, dabei gibt es diese Schwelle gar nicht. Die Akte wird trotzdem angelegt und nützt auch dem oder der Patient*in, die kein Smartphone hat oder will. Ärzt*innen können trotzdem auf Befunde, Diagnosen und Medikamentenlisten zugreifen. Das ist doch super! Es ist sehr schwierig, in Deutschland Neuerungen im digitalen Bereich wie das E-Rezept einzuführen, wenn immer nach dem Haar in der Suppe gesucht wird. Besser wäre es, wenn wir alle zusammen mithelfen, dass die Digitalisierung endlich umgesetzt wird. Sie spart Zeit und Papier. Aber vor allem hilft sie vor allem den Patient*innen.
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